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FREIHAUS 2020-4: Menschen mit Behinderungen nicht vergessen

Die vielen wichtigen Maßnahmen, die zur Eindämmung des Corona-Virus beitragen sollen, wirken sich unmittelbar auf Menschen mit Behinderungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe aus. Wie die Freien Demokraten beiden helfen wollen, lesen Sie hier.



Unter der Corona-Krise leiden Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen und Pflegenden ganz besonders. Viele Menschen mit Behinderungen sind gemäß den Risikoeinschätzungen des Robert-Koch-Instituts besonders durch das Corona-Virus gefährdet. Vor diesem Hintergrund mussten daher viele Angebote der Behindertenhilfe vorerst schließen oder aber können ihre Leistungen nur stark eingeschränkt anbieten.

Für mich ist klar: Die Folgen der Corona-Krise für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen müssen so gut es geht abgefedert werden. Und auch den so wichtigen Einrichtungen darf durch die Schließung kein Nachteil entstehen. Als Freie Demokraten haben wir deshalb einen Antrag eingebracht, der eine Vielzahl von Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe in der Corona-Krise adressiert. Denn sie dürfen in der Corona-Krise nicht vergessen werden. Den gesamten Antrag finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/186/1918672.pdf.

Der beschlossene Sozialschutzschirm – das Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag (SozialdienstleisterEinsatzgesetz – SodEG) – hilft bereits vielen Einrichtungen. Doch leider fallen viele Angebote der Behindertenhilfe noch immer durch das Raster. Zudem sind die teils erheblichen Mehrbedarfe für die Betreuung und die notwendige Schutzausrüstung nicht abgedeckt. Wenn an dieser Stelle nicht gehandelt wird, dann droht eine dauerhafte Schließung beispielsweise von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) oder Inklusionsfirmen. Und dies hätte weitreichende Folgen für Teilhabe vieler Mitmenschen, in und nach der Krise. Inklusionsfirmen kämpfen daneben mit aktuellen Steuerproblemen, dazu habe ich einen eigenen Antrag eingebracht (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/182/1918257.pdf).

Während Förderschulen und andere Einrichtungen geschlossen sind, wird die Betreuung von Kindern mit Behinderungen in vielen Fällen durch die Familie sichergestellt. Das Infektionsschutzgesetz sieht für diese zwar einen Anspruch auf Entschädigung vor, doch ist völlig unklar, für welche Altersgruppen dies gilt. An dieser Stelle ist daher aus meiner Sicht umgehend eine Klarstellung notwendig.

Die Stärke einer inklusiven Gesellschaft beweist sich auch und gerade in Krisenzeiten. Wir müssen deshalb jetzt handeln, damit unsere wichtigen Strukturen der Behindertenhilfe nicht gefährdet werden. Hierfür werde ich mich weiter stark machen.

Um die Teilhabe aller Menschen zu stärken ist zudem der Zugang zu aktuellen Informationen unerlässlich. Bereits zu Beginn der Corona-Krise habe ich mich zudem dafür eingesetzt, dass offizielle Stellungnahmen nur noch mit Gebärdensprachdolmetschung stattfinden dürfen. Meinen entsprechenden Antrag finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/178/1917883.pdf. Ich bin froh, dass inzwischen eine Vielzahl von Pressekonferenzen entsprechend für Gehörlose und Menschen mit Hörbehinderungen zugänglich ist.

Unsere konkreten Forderungen:

  • die Versorgung von Menschen mit Behinderungen oder mit psychischen Erkrankungen durch hinreichende Ausstattung der Dienste und Einrichtungen mit Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln im Rahmen der Verteilung durch Bund, Länder, Kommunen und Kassenärztliche Vereinigungen sicherstellen, Corona-bedingte Mehraufwendungen zu refinanzieren sowie den Zugang zu Testmöglichkeiten für die Dienste und Einrichtungen zu verbessern.

  • sicherstellen, dass keine Finanzierungslücken für Einrichtungen, die Komplexleistungen anbieten, entstehen. So stellen beispielsweise Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) das Corona-bedingt freigestellte Personal für besondere Wohnformen bereit, um dort dem erhöhten Personalbedarf gerecht zu werden. In diesem Fall sind die Zuschüsse über das Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag (SozialdienstleisterEinsatzgesetz – SodEG) unzureichend und müssen angepasst werden.

  • die Strukturen der interdisziplinären Frühförderung gemäß § 46 SGB IX sichern, indem die Einrichtungen der interdisziplinären Frühförderungen vom Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag (SozialdienstleisterEinsatzgesetz - SodEG umfasst sind oder der festgeschriebene Ausschluss der SGB V und SGB XI Leistungen nicht gilt, wenn die Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX) und die Leistungen der GKV als Komplexleistungen angeboten werden.

  • die Strukturen der Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung und Mehrfachbehinderungen (MZEB) gemäß § 119c SGB V und der Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) gemäß § 119 SGB V im Krankenhausentlastungsgesetz sowie im SodEG sichern.

  • eine Anspruchsberechtigung auf Entschädigung gemäß Infektionsschutzgesetz präzisieren für Eltern mit Kindern mit Behinderungen, welche älter als 12 Jahre sind. In § 56 Absatz 1a des Infektionsschutzgesetz ist festzuschreiben, dass für behinderte Kinder die Altersgrenze ausdrücklich nicht gilt.

  • die wirtschaftliche Absicherung von Inklusionsbetrieben laut § 215 Abs. 1 SGB IX sichern, indem gesetzlich klargestellt wird, dass der Status der Gemeinnützigkeit bei der Beantragung von KfW-Corona-Hilfen kein Hindernis ist. Auch ist es erforderlich, sich in den Fällen eines größeren gemeinnützigen Mehrheitsgesellschafters bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen auf die Mitarbeiteranzahl des antragstellenden Inklusivbetriebes zu beschränken.

  • bei Pressekonferenzen im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien sowie den nachgeordneten Behörden ist grundsätzlich eine Gebärdensprachdolmetschung anzubieten, sofern diese audiovisuell übertragen werden könnten, übergangsweise auch per Untertitelung; mit der Bundespressekonferenz ist eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.

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