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FREIHAUS-1: Das Soziale Entschädigungsrecht

  • Autorenbild: Jens Beeck
    Jens Beeck
  • 15. März 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Neben dem SGB IX, Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, bin ich für die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag auch der Berichterstatter für das Soziale Entschädigungsrecht, das künftige SGB XIV. Dahinter verbirgt sich eine wichtige und nahezu unbekannte Säule unseres Sozialsystems. Ihre Wurzeln liegen in der Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen des 2. Weltkrieges. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Zivildienstleistende und Bundeswehrsoldaten sowie deren Angehörige, die eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben. Im Jahr 1976 wurden mit dem Opferentschädigungsgesetz die Opfer von Gewalttaten, also Kriminalitätsopfer, mit einbezogen. Auch Impfgeschädigte und Opfer staatlichen Unrechts in der DDR haben Ansprüche auf Schadensausgleich.


Jens Beeck angelehnt an ein Geländer.

Aktuelle Herausforderungen in der Opferentschädigung sind vor allem der Umgang mit terroristischen Anschlägen, sowohl in Deutschland als auch bei deutschen Opfern im Ausland. Auch die Opfer von sexuellem Missbrauch - etwa im kirchlichen Bereich - haben Erwartungen an die Politik.


Um die zahlreichen Einzelgesetze zu modernisieren und zusammenzufassen, soll ein neues Sozialgesetzbuch, das sogenannte SGB XIV, entstehen. Ziel soll sein, die Entschädigungsregeln, z.B. neue Einmalzahlungen, an die Lebenswirklichkeiten der Betroffenen anzupassen und zudem das Gesetz bekannter zu machen. Bislang beantragen nur wenige Opfer von Gewalttaten die ihnen zustehenden Hilfen.

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