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Offizielle Stellungnahmen brauchen Gebärdensprachdolmetschung



"Die Corona-Krise nimmt täglich größere Ausmaße an. Gehörlose und Menschen mit Hörbehinderungen sind jedoch von der Live-Berichterstattung ausgeschlossen. Offizielle Stellungnahmen müssen endlich mit Gebärdensprachdolmetschung erfolgen“, so Jens Beeck, teilhabepolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.


In ihrem Antrag fordern die Freien Demokraten, bei Pressekonferenzen von Bundeskanzleramt und Bundesministerien sowie nachgeordneten Behörden grundsätzlich eine Gebärdensprachdolmetschung anzubieten und mit der Bundespressekonferenz eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.


„Wir kennen die Gebärdensprachdolmetschung bei Pressekonferenzen aus den USA und vielen anderen Ländern. Die Corona-Krise zeigt exemplarisch, wie wichtig der unmittelbare Zugang zu Informationen für alle Menschen ist. Wir müssen deshalb dringend auch Gehörlosen und Menschen mit Hörbehinderungen ermöglichen, die Live-Berichterstattung zu verfolgen“, so der FDP-Sozialpolitiker.



ANTRAG


Offizielle Stellungnahmen nur noch mit Gebärdensprachdolmetschung


Der Bundestag wolle beschließen:

1) Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Informationsbedarf der gesamten Bevölkerung in der aktuellen Lage zur Ausbreitung und Bekämpfung des Coronavirus ist sehr hoch. Offizielle Stellen auf allen Ebenen informieren die Bevölkerung. Tagtäglich gibt es mehrere Pressekonferenzen der zuständigen Ressorts. Die Bewertung der Sachlage hinsichtlich einer Gefährdung wird anhand der Zahlen täglich neu vorgenommen. Die daraus folgenden Empfehlungen zur Hygiene, auf Veranstaltungen, im ÖPNV und vor allem im Verdachtsfall werden umfangreich in den Medien, vor allem über das Fernsehen kommuniziert. Dies alles dient dem Schutz der Bevölkerung, um die Verbreitung des Virus soweit es geht einzudämmen und zu verlangsamen.


Diese aktuelle Situation ist ein Anlass, um über derartige Kommunikation prinzipiell nachzudenken. Denn im Gegensatz zu anderen Staaten werden offizielle Pressekonferenzen z. B. des Bundesgesundheitsministers nicht in die Gebärdensprache übersetzt. Gehörlosen Menschen stehen zur Nutzung der Informationen lediglich wenige Sendungen wie z. B. Nachrichtensendungen zur Verfügung, in denen Auszüge aus aufgezeichneten Pressekonferenzen gezeigt werden. Die Verfolgung von Live-Berichterstattungen ist gehörlosen und hörbehinderten Menschen in den überwiegenden Fällen nicht möglich. Dies ist in einer solchen Situation und auch bei anderen Ereignissen nicht angemessen und in der Sache sogar kontraproduktiv.


Vor allem aber ist die Simultanübersetzung in Gebärdensprache eine grundsätzlich notwendige, angemessene und längst überfällige Maßnahme, um allen gehörlosen und hörbehinderten Menschen die volle und umfängliche Teilhabe in Deutschland zu ermöglichen. Eine simultane Übersetzung in Gebärdensprache ist in den und vielen anderen Staaten USA auf allen staatlichen Ebenen bereits üblich und muss daher auch in Deutschland der Standard werden. Der Bund sollte hier Vorreiter werden; die notwendige Finanzierung soll aus dem jeweiligen Öffentlichkeitsarbeitsetat erfolgen.


2) Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  • bei ihren Pressekonferenzen im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien sowie den nachgeordneten Behörden grundsätzlich eine Gebärdensprachdolmetschung anzubieten, sofern diese audiovisuell übertragen werden könnten, übergangsweise auch per Untertitelung sowie

  • mit der Bundespressekonferenz eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.


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